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Die Gesundheits- und Pflegevollmacht

Rechtliche Vorsorge ist für uns alle wichtig. Besonders bei Unfall oder im Pflegefall ist diese sogar unverzichtbar.

Medizinische Entscheidungen müssen getroffen, Verträge geschlossen oder gekündigt, Leistungen bei Kranken- und Pflegekassen beantragt werden usw.

Damit das auch in unserem Sinne erfolgt, benötigen wir – wenn wir selbst nicht agieren können – einen Vertreter.

Sinnvoll gestaltete Vollmachten und Verfügungen sind in solchen Situationen sehr hilfreich. Wir haben daher, gemeinsam mit der Stiftung Vorsorgedatenbank, ein Instrument entwickelt, das schnell einsetzbar ist aber Missbrauchsrisiken weitestgehend ausschließt:

Die Gesundheits- und Pflegevollmacht.

Diese und weitere wichtige Verfügungen, gebündelt in einer Broschüre, können Sie hier zu einem Vorzugspreis erhalten.

Handeln Sie, bevor es Andere für Sie tun (müssen).

Mit herzlichen Grüßen, Ihr

Karsten Junghans 

Diese Vollmacht stellt sicher, dass Ihre Behandlung im Krankenhaus auch dann optimal und ohne zeitliche Verzögerung erfolgen kann, wenn Sie selbst keine Einwilligung mehr geben können.

Vor einer ärztlichen Behandlung oder einem operativen Ein-griff im Krankenhaus bespricht der Arzt mit Ihnen den Nutzen und das Behandlungsziel, klärt Sie über mögliche Risiken und Behandlungsverläufe auf und holt dazu Ihre Einwilligung ein (Aufklärungsgespräch). Soweit Ihre Einwilligung reicht, können die behandelnden Ärzte die besprochenen Maßnahmen durchführen, auch wenn Sie zwischenzeitlich nicht mehr einwilligungsfähig sein sollten, z. B. während und nach einer Operation unter Vollnarkose. Auch bei bester Vorbereitung und Aufklärung kann es zu unerwarteten Ereignissen kommen, die Behandlungsmaßnahmen erfordern, zu denen Sie nicht zuvor eingewilligt haben.

Dann kann eine Gesundheitsvollmacht wertvolle Dienste leisten, weil Ihr Bevollmächtigter dann an Ihrer Stelle die erforderlichen Entscheidungen treffen kann.

Der Weiteren ermöglicht diese Vollmacht Ihrer Vertrauensperson, Sie auch bei Pflegebedürftigkeit vollumfänglich vertreten zu können, um etwa auch im Anschluss an einen Krankenhausaufenthalt alles Erforderliche für Sie regeln zu können.

„kompakt vorgesorgt – mit der Gesundheits- und Pflegevollmacht“

Unsere Broschüre „kompakt vorgesorgt – mit der Gesundheits- und Pflegevollmacht“ enthält in kompakter Form alles, was Sie für eine erste Absicherung brauchen: Die spezielle Vorsorgevollmacht für Gesundheits- und Pflegeangelegenheiten und die Entbindung von der ärztlichen Schweigepflicht.

Mit diesen Verfügungen stellen Sie sicher, dass Sie im Krankenhaus oder im Pflegeheim optimal und ohne unnötige zeitliche Verzögerungen nach Ihren Vorstellungen behandelt oder gepflegt werden.

Normalerweise bespricht der Arzt vor jeder Behandlung oder Operation mit Ihnen den Nutzen und das Behandlungsziel, klärt Sie über mögliche Risiken und Behandlungsverläufe auf und holt dazu Ihre Einwilligung ein (Aufklärungsgespräch).

Soweit Ihre Einwilligung reicht, können die behandelnden Ärzte die besprochenen Maßnahmen durchführen, auch wenn Sie zwischenzeitlich nicht mehr einwilligungsfähig sein sollten, z.B. während und nach einer Operation unter Vollnarkose. Auch bei bester Vorbereitung und Aufklärung kann es aber zu unerwarteten Ereignissen kommen, die Behandlungsmaßnahmen erfordern, zu denen Sie nicht zuvor eingewilligt haben. Eine Gesundheitsvollmacht leistet hier wertvolle Dienste, weil Ihr Bevollmächtigter dann an Ihrer Stelle sofort die erforderlichen Entscheidungen treffen kann.

Muss sich an die Heilbehandlung eine vorübergehende oder dauerhafte Pflege anschließen, kann Ihr Bevollmächtigter auch dafür alles Erforderliche regeln.

Mit der Erklärung zur Entbindung von der ärztlichen Schweigepflicht stellen Sie sicher, dass wirklich alle, von denen Sie es wünschen, von Ärzten und Pflegekräften Informationen erhalten dürfen.

Schließlich können Sie dafür sorgen, dass ihre Gesundheits- und Pflegevollmacht auch gefunden und beachtet wird. Beauftragen Sie uns mit dem entsprechenden Antrag in der Broschüre. Wir veranlassen dann, dass Ihre Vollmacht im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer registriert wird.

Hier können Sie die Gesundheits- und Pflegevollmacht mit dem Rabattcode:

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zu einem vergünstigten Preis erwerben.

1,00 € pro verkauftem Exemplar geht an das Kinderhilfswerk INTER-  NATIONAL CHILDREN Help e.V.

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